Honorarordnung der Musikschule 10. Februar 202125. Mai 2021 Antrag für die nächste Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses: Beschlussvorschlag: Die Verwaltung entwickelt eine Honorarordnung für die bei der Musikschule beschäftigten Honorarkräfte, bei der Honorarkräfte die Stadt pro erteilter Unterrichtsstunde nicht weniger kosten, als festangestellte Musikschullehrer*innen einer vergleichbaren Erfahrungsstufe. Alternativ ist das Angebot einer Festanstellung für alle bewährten Musikschullehrer*innen zu prüfen. Begründung: Die freiberuflich Beschäftigten der Musikschule tragen das volle unternehmerische Risiko, im Falle von Krankheit oder Unterrichtsausfall entfallen den Musikschullehrer*innen ihre Einnahmen – dies gilt ab der vierten entfallenden Unterrichtsstunde selbst dann, wenn der Unterricht aus nicht von den Unterrichtenden zu vertretenden Gründen ausfällt, z.B. bei einer Erkrankung der Schüler*innen. Auch die Altersvorsorge sowie die Krankenversicherung müssen diese freien Mitarbeiter*innen der Stadt Dormagen von ihrem derzeit zu niedrigen Gehalt bezahlen. Diese Risiken werden in anderen Sparten (z.B. bei freien Mitarbeiter*innen in der Werbungsbranche oder bei Interimsmanager*innen) durch deutliche Aufschläge auf das Gehalt ausgeglichen. Neben dem höheren Gehalt profitieren Tarifbeschäftigte Mitarbeiter*innen auch von den Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse zur Ansparung eines ergänzenden Ruhegehalts. Uns ist es wichtig, dass die Honorarkräfte nicht schlechter gestellt werden. Die Beschäftigung von Honorarkräften erscheint in manchen Bereichen, z.B. bei nur selten unterrichteten Musikinstrumenten, sinnvoll, sollte aber die Stadt nicht günstiger kommen, damit es sich um begründete Ausnahmefälle und nicht kostengünstige Dauerlösungen handelt. Herzliche Grüße Tim WallraffFraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN