Radverkehr stärken – Fahrradstraßen einrichten an der Deichstraße/ Oberstraße 9. April 202025. Mai 2021 Zeichen 244.1 Beginn einer Fahrradstraße StVO 2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Dormagen beschließt, dass die Deichstraße/ Oberstraße zwischen der Kurfürstenstraße in Zons und der Brunnenstraße in Stürzelberg als Fahrradstraße gewidmet wird, sobald die Arbeiten an der Stürzelberger Straße abgeschlossen sind. Beginn und Ende werden mit den Verkehrszeichen 244.1 bzw. 244.2 gekennzeichnet, es wird außerdem das Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ angebracht. Außerdem wird die Fahrbahndecke in regelmäßigen Abständen mit Fahrradpiktogrammen mit Richtungspfeilen markiert. Begründung: Die Deichstraße/ Oberstraße zwischen Zons und Stürzelberg ist schon jetzt eine vielfach von RadfahrerInnen benutzte Straße. An Feiertagen und Wochenenden ist die Durchfahrt verboten. Trotzdem wird die Straße auch in diesen Zeiten von AutofahrerInnen genutzt, die häufig den Weg zur B9 in Fahrtrichtung Düsseldorf abkürzen wollen. Die Straße ist sehr schmal und verfügt über keinen befestigten Seitenstreifen. Bis zur Sanierung der Stürzelberger Straße galt hier das Tempolimit von 50 km/h, das von Kraftfahrzeugen aber häufig überschritten wurde, derzeit gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung trägt der Enge der Straße und den damit verbundenen Gefährdungen bei Begegnungsverkehr Rechnung. Konflikte zwischen Rad- und Kraftfahrzeugfahrenden sind bei einer Rückkehr zur alten Regelung vorprogrammiert und passierten auch in der Vergangenheit regelmäßig, auch zu mindestens einem Unfall ist es schon gekommen. Die Umwidmung zur Fahrradstraße führt zu einer zu begrüßenden Beibehaltung der Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h und gewährt Radfahrenden mehr Rechte, so auch das zum Nebeneinanderfahren. Die Attraktivität des Radfahrens zwischen Zons und Stürzelberg wird damit sowohl für AnwohnerInnen als auch für TouristInnen erhöht. Darüber hinaus ist die Umwidmung zur Fahrradstraße ausgesprochen kostengünstig. Gleichzeitig erlaubt das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auch weiterhin, dass KundInnen und BesucherInnen die an der Straße liegenden Höfe erreichen können. Als Modell für die umzuwidmende Straße kann die Wiesenstraße zwischen Rheinfeld und Zons dienen, die seit vielen Jahren als Fahrradstraße gewidmet ist. Eine derzeit ins Spiel gebrachte Einbahnstraßenregelung kann die Umwidmung zur Fahrradstraße begleiten. Tim Wallraff Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zeichen 244.1 Beginn einer Fahrradstraße StVO 2013Zeichen 244.2 Ende einer Fahrradstraße StVo 2013Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei StVo 1992 Bildquelle: Wikimedia244.1 Umgesetzt durch: Mediatus , Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61870428244.2 Umgesetzt durch: Mediatus , Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=618706871020-30 Umgesetzt durch: Mediatus , Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=988955