Wohnbebauung in Erbpacht 10. Februar 202125. Mai 2021 Antrag für die nächsten Sitzungen des Planungs- sowie des Hauptausschusses: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Dormagen beschließt, dass zukünftig Flächen zur Wohnbebauung vorzugsweise in Erbpacht vergeben oder von der Stadt selbst entwickelt werden und dass ein Verkauf von Grundstücken nachrangig in Betracht gezogen wird. Der Zinssatz der Erbpacht soll sich am jeweils aktuellen Zinsniveau orientieren. Begründung: Dormagen ist ein attraktiver Wohnstandort. Das Leitmotiv für den Stadtkonzern lautet „Menschen in Dormagen halten und für Dormagen gewinnen.“ Gleichzeitig ist eines der strategischen Ziele, dass Stadt Dormagen „verantwortungsvoll mit Natur und Umwelt [umgeht] und […] ihr Handeln an den Zielen der Nachhaltigkeit“ orientiert. Beide Ziele stehen in einem Widerspruch zueinander, da die Vermarktung von Flächen für den Wohnungsbau weder ökologisch (Flächenversiegelung) noch ökonomisch (der Verkauf der Flächen generiert nur Einmaleffekte) nachhaltig ist. Eine Verträglichkeit der Ziele des ökologischen und ökonomischen Handelns kann zumindest in Teilen dadurch geschaffen werden, dass der zu schaffende Wohnraum auf Flächen entsteht, die in Erbpacht entwickelt werden: Solche Flächen generieren jährliche Einnahmen und die Stadt behält langfristig die Entwicklungshoheit. Herzliche Grüße Tim WallraffFraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN